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Klimaanlage im Mehrfamilienhaus installieren – so steigern Sie den Wohnkomfort

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Eine leistungsstarke Klimaanlage in einem Mehrfamilienhaus ist eine echte Erleichterung, wenn die Hitze unerträglich wird. Bevor Sie sich jedoch für den Kauf einer leistungsstarken Split-Einheit entscheiden, lesen Sie diesen Ratgeber. Sie erfahren, welche Formalitäten zu erfüllen sind und ob die Installation einer Klimaanlage in einem Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft möglich ist.

Klimaanlage im Mehrfamilienhaus installieren – womit fängt man an?

Wenn Sie eine Klimaanlage in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus installieren möchten, beginnt das Ganze mit den Formalitäten. Die Montage der Außeneinheit an der Gebäudefassade erfordert nämlich die Zustimmung des Verwalters – das kann der Vorstand einer Wohnungsgenossenschaft oder der von der Eigentümergemeinschaft beauftragte Verwalter sein. Im Folgenden erläutern wir die zwei Schritte, die Sie von angenehmer Kühle in Ihrer Wohnung trennen.

Schritt 1: Hausordnung prüfen oder mit dem Verwalter sprechen

Prüfen Sie zunächst, ob die Hausordnung der Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft Regelungen zur Klimaanlage auf dem Balkon im Mehrfamilienhaus enthält. Suchen Sie nach Bestimmungen zur Montage des Außengeräts an der Fassade. Es ist möglich, dass dieses Thema bereits früher behandelt wurde und konkrete Regelungen bestehen. Wenn die Hausordnung zur Klimaanlage schweigt, wenden Sie sich an den Verwalter. Fragen Sie nach den geltenden Anforderungen sowie den zulässigen Lärmemissionen und den erlaubten Standorten für das Außengerät. So sind Sie auf Schritt 2 vorbereitet.

Schritt 2: Antrag auf Genehmigung zur Klimaanlageninstallation stellen

In praktisch allen Fällen verlangen Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft einen schriftlichen Antrag. Stellen Sie daher einen Antrag auf Genehmigung zur Installation einer Klimaanlage. Vorlagen finden Sie im Internet, oder Sie erhalten ein Formular vom Verwalter, falls die Gemeinschaft solche Anträge bereits früher bearbeitet hat. Geben Sie im Antrag so viele technische Details wie möglich an. In der Regel sind folgende Informationen erforderlich:

  • Montageort des Außengeräts (Skizze oder technische Zeichnung) sowie genaue Abmessungen der Einheit
  • Beschreibung der Montagemethode, die eine Übertragung von Vibrationen der Klimaanlage auf die Gebäudewände verhindern soll
  • Lärmpegel der Innen- und Außeneinheit (zu finden in der technischen Spezifikation des Geräts). Gemäß der deutschen Norm darf das Außengerät tagsüber 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) nicht überschreiten; für Inneneinheiten gelten 40 dB(A) tagsüber und 30 dB(A) nachts
  • Art der Kondensatableitung – die meisten Gemeinschaften verlangen einen Kanalanschluss, d. h. die automatische Ableitung des Kondensats in den Abwasserstrang der Wohnung

Manche Eigentümergemeinschaften verlangen auch schriftliche Zustimmungen der Nachbarn. Auch wenn das in Ihrem Fall nicht erforderlich ist, empfiehlt es sich, die Bewohner der benachbarten Wohnungen über die Lärmquelle zu informieren, damit die Installation der Klimaanlage im Mehrfamilienhaus ohne unnötige Missverständnisse verläuft.

Sobald Sie die Zustimmung des Vorstands der Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft erhalten haben, müssen Sie nur noch ein Gerät mit den richtigen technischen Parametern kaufen. Überlassen Sie die Installation Fachleuten, die sie zügig und ohne Beschädigung der Fassade durchführen.

Installation einer Klimaanlage in einem Denkmalgebäude

Die Genehmigung zur Installation einer Klimaanlage im Mehrfamilienhaus zu erhalten ist eine Sache – eine Klimaanlage auf dem Balkon eines denkmalgeschützten Gebäudes zu installieren ist eine ganz andere. Das stellt eine erhebliche Hürde dar. Wenn Sie in einem eingetragenen Denkmal wohnen, reicht die Zustimmung des Gemeinschaftsvorstands allein nicht aus.

Offiziell als Denkmäler anerkannte Gebäude unterliegen der Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörde. In der Praxis bedeutet das: Nach Erhalt der Genehmigung des Verwalters müssen Sie zusätzlich einen Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen. Diese entscheidet über die Zulässigkeit der Klimaanlageninstallation und kann ggf. Auflagen zur Durchführung der Arbeiten erteilen.

Leider ist bei Denkmälern die Montage des Außengeräts an der Fassade in der Regel schlicht nicht möglich. Als Alternative kommt die Aufstellung auf dem Balkonboden, im Keller (sofern die Bedingungen es erlauben) oder auf dem Dach in Betracht.

Wie wird die Außeneinheit auf dem Balkon montiert?

Meist wird das Außengerät auf dem Balkon an der Gebäudewand befestigt. Rechtlich gesehen ist die Fassade Gemeinschaftseigentum, weshalb solche Arbeiten stets die genannten Genehmigungen erfordern. Die Montage des Außengeräts auf dem Balkon sollte einem Fachunternehmen übertragen werden. Dieses stellt eine stabile Befestigung sicher, die die Übertragung von Vibrationen auf die tragenden Wände verhindert. Zudem führt das Montageteam fachgerecht die Stromversorgung zur Einheit und stellt die Rohrleitungsverbindungen her. Eigene Montageversuche können zu Betriebsproblemen und sogar zum Verlust der Herstellergarantie führen – das Risiko lohnt sich nicht.

Kann eine Klimaanlage im Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Gemeinschaft installiert werden?

Ja, eine Montage der Klimaanlage auf dem Balkon ohne Zustimmung der Gemeinschaft ist möglich. In diesem Fall muss das Außengerät auf dem Balkonboden aufgestellt werden, der rechtlich als integraler Bestandteil der Wohnung gilt. Auf dem Markt sind Systeme zur Schwingungsdämpfung erhältlich, darunter nivellierte Gummiunterlagen und spezielle Standfüße. Beachten Sie: Auch wenn für die Aufstellung des Außengeräts auf dem Balkonboden keine Genehmigung des Verwalters erforderlich ist, gilt weiterhin die Hausordnung der Gemeinschaft. Achten Sie daher darauf, dass die Einheit die zulässigen Lärmgrenzwerte nicht überschreitet.

Auch die Art der Kondensatableitung ist von Bedeutung. Die beste Methode ist der Anschluss an den Abwasserstrang der Wohnung. Wenn die Klimaanlage im Mehrfamilienhaus das Kondensat in einen Behälter ableitet, muss dieser regelmäßig geleert werden. Andernfalls können Schäden an den Fenstern der Nachbarn und an der Fassade entstehen, für die Sie haftbar gemacht werden können.

Wenn Sie nicht nur auf Komfort, sondern auch auf Ästhetik achten möchten, informieren Sie sich darüber, wie das Außengerät auf dem Balkon verkleidet werden kann. Es gibt viele praktische Konstruktionen, die das auf dem Boden stehende Gerät abdecken. Natürlich kann eine solche Verkleidung des Außengeräts auf dem Balkon nur partiell sein – sie ähnelt üblicherweise vertikalen oder horizontalen Latten, die einen freien Luftstrom ermöglichen.

Wie wird Kondenswasser im Mehrfamilienhaus abgeleitet, ohne die Fassade zu beschädigen?

Eine der größten Herausforderungen bei der Installation einer Klimaanlage in einer Wohnung ist das Kondensatablaufsystem. Das Kondensat entsteht durch die Kondensation von Feuchtigkeit am Wärmetauscher im Inneren der Klimaanlage. Wenn die Klimaanlage in Betrieb ist, kühlt sie die Luft ab – und gekühlte Luft kann weniger Wasserdampf aufnehmen als zuvor. Ein Teil dieser zusätzlichen Feuchtigkeit kondensiert an der Oberfläche des Wärmetauschers.

Die Hersteller von Klimaanlagen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern berücksichtigen diese Situation. Daher sammelt sich das Kondensat in separaten Auffangwannen unterhalb des Wärmetauschers und wird von dort z. B. über eine Pumpe abgeleitet. Zur Auswahl stehen zwei grundlegende Methoden der Kondensatableitung, die wir im Folgenden beschreiben.

Kondensatableitung direkt in die Kanalisation

Diese Methode erfordert den Anschluss der Kondensatleitung an den vorhandenen Abwasserstrang und muss entsprechend geplant werden. Dennoch ist diese automatische Kondensatableitung die beste Option für Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Sie erfordert keine ständige Kontrolle, ob der Kondensatbehälter überfüllt ist.

Zudem ist es mit dieser Ableitungsmethode deutlich einfacher, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft zu erhalten. Leider ist die Ausführung eines solchen Ablaufs in bereits fertiggestellten Räumen unwirtschaftlich und manchmal sogar unmöglich. Daher kann die zweite Option in manchen Fällen die sinnvollere Lösung sein.

Kondensatableitung in einen Auffangbehälter

Eine Alternative zum Kanalanschluss ist die Ableitung des Kondensats in einen speziellen Behälter. Das Sammeln des Kondensats erfordert regelmäßiges Entleeren. Es ist die günstigere und weniger invasive Methode, hat aber gewisse Nachteile. Erstens ist die ständige Kontrolle des Behälterfüllstands wenig komfortabel. Bedenken Sie dabei: An heißen Tagen können sich bis zu 1 Liter Wasser pro Stunde ansammeln!

Zweitens kann nicht rechtzeitig entleertes Wasser an den Fenstern der Nachbarn entlanglaufen und die Gebäudefassade beschädigen. Aus diesem Grund stehen Vorstände von Eigentümergemeinschaften und Genossenschaften Anträgen für Klimaanlagen mit Kondensatbehälter weniger wohlwollend gegenüber.

Welcher Lärmpegel ist für eine Klimaanlage im Mehrfamilienhaus zulässig?

Die Montage einer Klimaanlage-Außeneinheit erfordert stets eine Berechnung des erzeugten Lärmpegels. Das lauteste Bauteil im Außengerät ist der Kompressor. Gemäß den deutschen Vorschriften (TA Lärm sowie 16. BImSchV) hängt der zulässige Lärmpegel von zwei Faktoren ab:

  • Der Nutzungsart des Gebiets, in dem sich das Gebäude befindet (Kurgebiet, Kinder- und Jugendbereich, Nähe zu Pflegeheimen, Krankenhäusern, Erholungsgebieten usw.).
  • Dem Betriebsmodus der Klimaanlage, d. h. ob die Einheit auch nachts (22:00–6:00 Uhr) kühlt.

Als sichere Grenze können 45 dB(A) angesehen werden. Dieser Lärmpegel ermöglicht den Betrieb der Klimaanlage in vollem Umfang, sowohl tagsüber als auch nachts. Moderne Außeneinheiten liegen innerhalb dieser Grenze und können daher problemlos an Fassaden von Mehrfamilienhäusern installiert werden.

Gesonderte Vorschriften gelten für den Lärmpegel der Inneneinheit. Tagsüber (6:00–22:00 Uhr) sollte der von der Klimaanlage erzeugte Schall 40 dB(A) nicht überschreiten, nachts (22:00–6:00 Uhr) 30 dB(A). Die meisten verfügbaren Einheiten erfüllen diese Anforderungen, einige können zusätzlich im Silent-Modus betrieben werden.

Überschreitung des zulässigen Lärmpegels – Konsequenzen

Bei der Wahl einer Klimaanlage lohnt es sich, vorab die technischen Parameter zu prüfen – auch hinsichtlich des erzeugten Lärms. Bei Überschreitung der genannten Grenzwerte kann die Eigentümergemeinschaft oder ein aufmerksamer Nachbar eine Kontrolle durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde beantragen. Die Inspektoren messen den emittierten Lärmpegel (tagsüber und nachts). Stellt sich heraus, dass der Eigentümer der Klimaanlage gegen die Vorschriften verstoßen hat, kann die Behörde den Abbau der Anlage anordnen.

Was kostet die Installation einer Klimaanlage an der Fassade eines Mehrfamilienhauses?

Die Kosten für die Installation einer Klimaanlage an der Fassade eines Mehrfamilienhauses können je nach Standort variieren. Der Preis der Leistung hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Art des gewählten Geräts,
  • Größe und Komplexität der Installation,
  • Art, Menge und Qualität der verwendeten Montagematerialien,
  • Arbeitskosten (z. B. bei Bedarf an Spezialausrüstung).

Der Kauf der Klimaanlage ist natürlich der größte Kostenfaktor, aber hier sollte nicht gespart werden. Das Gerät muss hinsichtlich Leistung, Funktionalität und Lärmpegel optimal abgestimmt sein. Was die Montage betrifft, werden die Kosten stets individuell kalkuliert. Der Komplettservice umfasst u. a. die Verlegung der notwendigen Kabelkanäle und Elektroleitungen sowie der Rohrleitungsverbindungen zwischen Außen- und Inneneinheit.

Höhere Kosten sind zu erwarten, wenn die Montage an der Fassade eines Denkmalgebäudes oder eines wärmegedämmten Gebäudes erfolgt. Soll das Außengerät in höheren Stockwerken montiert werden, entstehen zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Spezialausrüstung wie einem Hubsteiger sowie durch die Beauftragung einer qualifizierten Montagemannschaft.

Auch wenn die Kosten für Kauf, Montage und Inbetriebnahme einer Klimaanlage im Mehrfamilienhaus hoch erscheinen mögen, lohnt es sich, Fachleute wie Cold-Man damit zu beauftragen. Eigene Installationsversuche führen in der Regel zum Verlust der Herstellergarantie, zu Fehlfunktionen der Einheiten und sogar zu Geräteschäden.

Warum kann der Gebäudeverwalter die Genehmigung zur Klimaanlageninstallation verweigern?

Der Verwalter eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage kann die Genehmigung zur Klimaanlageninstallation aus verschiedenen Gründen verweigern. Zu den am häufigsten genannten Gründen gehören:

  • Beeinträchtigung der Gebäudeästhetik. Der Verwalter kann zu dem Schluss kommen, dass der Eingriff in die Fassade gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstößt. Wenn das Gebäude zudem unter Denkmalschutz steht, können die Montagearbeiten den Zustand der Fassade negativ beeinflussen.
  • Überschreitung der zulässigen Vertragsleistung. Obwohl moderne Klimaanlagen für ihre Energieeffizienz geschätzt werden, kann der Verwalter Bedenken hinsichtlich der Auslastung der Vertragsleistung haben. Insbesondere in älteren Gebäuden ohne entsprechende Infrastruktur könnte der Betrieb einer leistungsstarken Klimaanlage das Stromnetz übermäßig belasten.
  • Projektrechtliche Bestimmungen, die eine Klimaanlage ausschließen. Die Fassaden mancher Gebäude sind durch das Urheberrecht des Entwurfs geschützt. Wenn der Architekt, dem diese Rechte zustehen, Änderungen nicht zustimmt, kann der Antrag abgelehnt werden.
  • Ökologische Aspekte. Manche Wohnanlagen und Eigentümergemeinschaften haben sich zur Einhaltung hoher Standards bei der Gasemission verpflichtet – auch bezüglich der von Klimaanlagen erzeugten Emissionen. In diesem Fall würde die Installation eines Geräts gegen diese Bestimmungen verstoßen, weshalb der Verwalter die Genehmigung verweigern kann. Die Lösung ist oft die Wahl einer ökologischen und energieeffizienten Einheit eines renommierten Herstellers.

Obwohl für die Nutzung einer Klimaanlage im Mehrfamilienhaus die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, entscheiden sich immer mehr Menschen für diese Lösung. Die erfahrenen Experten von Cold-Man beraten Sie gerne, welches Modell am besten geeignet ist und wie alle Formalitäten erledigt werden können.

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FAQ:

F: Kann eine Klimaanlage im Mehrfamilienhaus ohne Zustimmung der Gemeinschaft installiert werden? A: Ja, wenn die Außeneinheit auf dem Balkonboden (der zum Wohnungseigentum gehört) statt an der Gebäudefassade aufgestellt wird. Schwingungsdämpfer und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sind dabei erforderlich.

F: Was kostet die Installation einer Klimaanlage an der Fassade eines Mehrfamilienhauses? A: Die Montagekosten liegen je nach Stockwerk, Komplexität der Installation und Gebäudetyp zwischen 500 und 1.500 €. Bei Denkmalgebäuden können zusätzliche Kosten anfallen.

F: Welchen Lärmpegel darf eine Klimaanlage im Mehrfamilienhaus erzeugen? A: Gemäß den Vorschriften darf die Außeneinheit nachts 45 dB(A) und tagsüber 55 dB(A) nicht überschreiten; für Inneneinheiten gelten 30 dB(A) nachts und 40 dB(A) tagsüber.

F: Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren für die Installation einer Klimaanlage? A: Die Bearbeitung eines Antrags durch die Eigentümergemeinschaft dauert in der Regel 2–4 Wochen. Bei Denkmalgebäuden kann das Verfahren bis zu 2 Monate dauern, da zusätzlich die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden muss.

F: Was tun, wenn die Gemeinschaft die Genehmigung zur Klimaanlageninstallation verweigert? A: In Betracht kommen die Aufstellung auf dem Balkonboden, die Wahl eines leiseren Modells, eine Änderung der Kondensatableitung oder ein Widerspruch beim Vorstand mit medizinischer Begründung (z. B. Allergien, gesundheitliche Probleme).


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